Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für deinen Betrieb?
Fünf Fragen, eine Minute, kein Login und keine E-Mail-Adresse. Am Ende steht dein konkreter Stichtag — und ob du heute schon bereit bist.
Bereitschafts-Check
E-Rechnungen empfangen
E-Rechnungen ausstellen
MEISTRO erzeugt XRechnung und ZUGFeRD aus einem gesprochenen Satz, liest eingehende E-Rechnungen und legt alles GoBD-konform ab — mit DATEV-Export für den Steuerberater. Es ist eine von mehreren Möglichkeiten, die Vorgabe zu erfüllen.
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Der Fahrplan, unabhängig vom Ergebnis
Was wann gilt.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Was zählt als Gesamtumsatz im Vorjahr?
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres. Für den Stichtag 1. Januar 2027 ist das der Umsatz des Jahres 2026. Liegt er über 800.000 €, musst du ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen im B2B verschicken; liegt er darunter, gilt für dich der 1. Januar 2028.
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?
Zum Ausstellen nur bis zu deinem Stichtag. Eine reine PDF-Datei gilt seit 2025 als „sonstige Rechnung“ und nicht als E-Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der EU-Norm EN 16931 — XRechnung oder ZUGFeRD.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für kleine Beträge?
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen und dürfen weiterhin als Papier- oder PDF-Rechnung ausgestellt werden. Das gilt auch für Fahrausweise.
Werden meine Antworten gespeichert?
Nein. Der Check läuft vollständig in deinem Browser. Es gibt kein Konto, kein Formular und keine Übermittlung deiner Antworten an einen Server. Das Ergebnis kannst du über den Ergebnis-Link selbst weitergeben, etwa an deinen Steuerberater.